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Pyrodreams

Inh. Rocco Lämmel

Obere Hauptstrasse 27

09392 Auerbach

 

Telefon: 03721 / 268425

Mobil: 0172 / 3719445

Telefax: 03721 / 265224

 

Steuernr.: 224/243/00695

USt-Id: DE 241047094

 

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Abteilung Arbeitsschutz
Reichsstraße 39

09112 Chemnitz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen ab. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Vertragsinhalt.


3. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäfts nicht berührt.


4. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglichen Anliegen am nächsten kommen.


5. Angebote bzw. Angebotspreise dürfen nicht an andere Firmen oder Personen weitergeleitet werden bzw. bedürfen unseres Einverständnisses, dies bedarf immer der Schriftform.


II. Angebote, Umfang der Lieferung


1. Unsere Angebote sind freibleibend.


2. Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Liegt eine solche nicht vor, so ist unser Angebot maßgeblich.


3. Mündliche und Fernmündliche Vereinbarungen sowie Nebenabreden und Änderungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.


4. Die ungefähre Dauer des Feuerwerks wird in Minuten angegeben und stellt nur einen Richtwert dar, resultierende Abweichungen sind herstellungsbedingt und von der Reklamation ausgeschlossen.


III. Fristen, Verzug, Gefahrübergang


1. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten oder anderweitig mit dem Kunden vereinbarten Fristen.


2. Die Einhaltung der Fristen setzt die rechtzeitige Bestellung und den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus.


3. Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.


4. Bei Nichteinhaltung einer fest vereinbarten Frist ist der Kunde berechtigt, unter Ausschluss weitergehender Rechte vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden vorher mitteilen, dass wir aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umständen oder aufgrund höherer Gewalt nicht zur rechtzeitigen Leistung in der Lage sind.


5. Zum Schadenersatz sind wir nur verpflichtet, wenn wir die nicht rechtzeitige Leistungsfähigkeit nach Ziffer VI. zu vertreten haben.


6. Der Kunde wird von uns unverzüglich über die Verzögerung der Lieferung oder Leistung unterrichtet.


7. Versandweg und -art sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.


8. Pyrotechnische Artikel und andere Gefahrgüter werden aus rechtlichen Gründen nur per Bahnfracht oder Spedition versandt. Selbstabholung ist selbstverständlich auch möglich.


9. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungs- bereich des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bei Anzeige der Versandbereitschaft über.


IV. Preise und Zahlungsbedingungen


1. Maßgebend sind die in meinen Auftragsbestätigungen / Lieferschein genannten Preise.


2. Versand und Verpackung werden extra berechnet.


3. Zahlungsziel wie im Vertrag festgelegt.


4. Die Zahlung hat unbeschadet eventueller Mängelrügen zu erfolgen.


5. Bankspesen gehen immer zu Lasten des Auftraggebers.


V. Eigentumsvorbehalt


1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Eigentum der Fa. Pyrodreams. Auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.


VI. Haftungsbegrenzung


1. Schadensersatzansprüche sowohl wegen Sachmängeln wie auch aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


VII. Erweiterte Regelungen für Spezialeffekte, Innenraum und
Außenfeuerwerke


1. Das Feuerwerk bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Wir holen die erforderlichen Genehmigungen im Namen und im Auftrag des Kunden ein.


2. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten und Gebühren, sowie Kosten zur Erfüllung behördlicher Auflagen und notwendiger Sicherungsmaßnahmen trägt der Kunde.


3. Im Weiteren trägt der Kunde Sorge für eine erforderliche GEMA Anmeldung und Kostenentrichtung.


4. Die für die behördlichen Genehmigungen erforderlichen Zustimmungen betroffener Anlieger und alle von uns angeforderten Unterlagen hat der Kunde uns spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, da sonst mit der Planung und Einleitung des Genehmigungsverfahrens nicht begonnen werden kann. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass sämtliche behördliche Bedingungen und Auflagen eingehalten werden können.


5. Die Frist von 21 Tagen zur Einreichung von Unterlagen erhöht sich auf 42 Tage, wenn sich in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes eine Bahnlinie oder ein Flughafen befindet.


6. Der Kunde muss es dem verantwortlichen Pyrotechniker ermöglichen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Innenraum- und Außenfeuerwerk in der jeweils gültigen Fassung nebst dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und darauf behördliche Auflagen einzuhalten.


7. Bei Außenfeuerwerk muss der Abbrandplatz am Tag der Veranstaltung zu dem vereinbarten Zeitpunkt ausschließlich für den Feuerwerksaufbau zur Verfügung stehen.


8. Bei Innenraumfeuerwerken hat es der Kunde zu gewährleisten, dass vom Aufbaubeginn bis Abbauende die Raumtemperatur 18°C nicht unterschreitet und die relative Luftfeuchtigkeit 70% nicht übersteigt.


9. Im Veranstaltungsraum sowie besonders in den gekennzeichneten Sicherheitsbereichen, herrscht ab Aufbaubeginn absolutes Rauchverbot. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Einhaltung des Verbotes zu überprüfen.


10. Veränderungen im Bereich des Abbrennplatzes bedürfen nach Auftragserteilung der Zustimmung des verantwortlichen Pyrotechnikers.


11. Die Grobreinigung des Abbrennplatzes und der Umgebung obliegt dem Pyrotechniker, Reinigungskosten die durch andere Firmen geltend gemacht werden, trägt der Kunde.


12. Die aus feuerpolizeilichen, künstlerischen oder raumtechnischen Gründen notwendigen Änderungen in der Gestaltung des Feuerwerkes bleiben dem verantwortlichen Pyrotechniker im Rahmen der vorgesehenen Planung vorbehalten.


13. Sollte die behördliche Genehmigung für die Durchführung des Feuerwerkes aus von mir nicht zu vertretenden Gründen nicht erteilt werden, so entfällt meine Leistungspflicht.


14. Wird die Genehmigung nicht erteilt, weil der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbracht hat, bin ich berechtigt, 50% der Auftragssumme als pauschale Entschädigung zu verlangen.


15. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder in dieser Höhe nicht entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.


16. Gelangt das Feuerwerk aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, ist er verpflichtet, der Fa. Pyrodreams als Schadenersatz den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu bezahlen.


17. Dasselbe gilt, wenn das Abbrennen aufgrund der Witterung unmöglich ist. Ob ein Abbrennen bei Regenwetter und / oder Sturm möglich ist, liegt im Ermessen des verantwortlichen Pyrotechnikers.


18. Brennt er im Einvernehmen mit dem Kunden trotz Regens ab, kann ein versagerfreier Abbrand nicht garantiert werden.


19. Die Aufnahme und Wiedergabe unserer pyrotechnischen Effekte zu kommerziellen Zwecken außerhalb der vereinbarten Veranstaltung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Diese kann unter dem Vorbehalt der Zahlung des nach diesem Vertrag geschuldeten Entgelts erteilt und im Falle des Verzuges widerrufen werden.


Gerichtsstand und anwendbares Recht


1. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Chemnitz.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.
4. Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine Fremdsprache übersetzt worden, so ist bei Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend.



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